Börsenanmeldung

Börsenordnung der Aquarienfreunde 1980 Krumbach e.V.

Diese Börsenordnung gilt für die „Monatsbörsen des Vereins“ sowie für die „Regionale Fischbörse der Aquarienfreunde 1980 Krumbach e.V."

Ort der Durchführung: Hotel Sonnenhof, Thannhausen
Beginn: 09.00 Uhr Ende: 11.30 Uhr  bzw. 09.00 Uhr - 14.00 Uhr
Veranstalter: Aquarienfreunde 1980 Krumbach  e.V.,  Messserschmittstr. 1, 86470 Thannhausen 
Organisation: Aquarienfreunde 1980 Krumbach e.V., Messerschmittstr. 1, 86470 Thannhausen

1. Vorstand Andreas Vanderlieb
1. Börsenwart Markus Bersch

Die Börse dient ausschließlich dem Verkauf und/oder Tausch von Zierfischen und Wasserpflanzen, sowie tierschutzgerechtem Zubehör und Fachliteratur unmittelbar durch den Anbieter.

Die Börse dient grundsätzlich dem Angebot von Tieren zum Verkauf oder Tausch durch Privatpersonen. 
Alle Anbieter müssen die durch die zuständige Behörde verfügten Auflagen, soweit sie die Anbieter betreffen, relevanten tierschutzrechtlichen Bestimmungen und die Börsenordnung kennen und sich vor Börsenbeginn auf ihre Einhaltung verpflichten.
Das Anbieten von Tieren ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. 
Jedem Anbieter steht nur der zugewiesene Platz zur Verfügung. 
Anbieter, die Tiere in ungeeigneten Behältnissen anbieten, werden der Börse verwiesen.

Der Besucherverkehr in den Börsenräumen beginnt um 9.00 Uhr und endet um 14.00 Uhr (11.30 Uhr)
In den Börsenräumen besteht Rauchverbot.
Tiere, die nicht auf der Tierbörse angeboten werden sollen, haben keinen Zutritt zum Börsengelände.

Der Börsenverantwortliche und die Aufsichtspersonen sind gegenüber den Anbietern und Besuchern weisungsberechtigt. Sie können bei Zuwiderhandlungen gegen verfügte Auflagen, die Börsenordnung oder tierschutzrechtliche Bestimmungen Personen von der Börse ausschließen.

Jeder Teilnehmer hat bereits mit der Anmeldung eine Artenliste abzugeben, in der die angebotenen Tiere mit deutschen und lateinischen Namen aufgeführt sind.
Das Anbieten von Wildfängen (Naturentnahmen) ist nur statthaft, wenn sichergestellt ist, dass die angebotenen Individuen in einer privaten Haltung tiergerecht gehalten werden können.
Sofern eine Herkunftsbezeichnung nicht ohnehin auf Grund geltender Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist, kann der Käufer verlangen, dass ihm der Verkäufer eine Bescheinigung über die Herkunft des Tieres ausstellt.
Kranke, verletzte, geschwächte, abgemagerte oder solche Tiere bei denen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz , insbesondere §6 (Amputation) oder §11 (Qualzucht) festzustellen ist, dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände verbracht werden.

Tiere dürfen an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur in Beisein eines Erziehungsberechtigen abgegeben werden.

Die Tiere müssen sich spätestens um 8.00 Uhr in den dafür vorgesehenen Verkaufsbehältnissen auf dem Verkaufsstand befinden.
Die Anbieter müssen mit ihren Tieren das Börsengelände um 16.00 Uhr verlassen haben.
Tiere sind ständig durch den Anbieter oder von ihm beauftragte geeignete Person zu beaufsichtigen.
In der Zeitspanne zwischen dem Erwerb eines Tieres und der Abreise des Erwerbenden muss das Tier entweder am Verkaufsstand belassen oder in dem dafür vorgesehenen separaten Bereich auf dem Börsengelände aufbewahrt werden. Dieser befindet sich im Nebenzimmer der Gaststätte.
Unverträgliche Tiere müssen zu jeder Phase des Transportes und der Börse getrennt gehalten werden.
Jeder Anbieter von Tieren hat eine ausreichende Anzahl geeigneter Behältnisse bereit zu halten, die er dem Käufer für den tiergerechten Transport zur Verfügung stellen kann. 

Als Verkaufsbehältnisse sind nur solche Behältnisse zugelassen, die von ihrer Größe und den darin realisierbaren Umweltbedingungen den Ansprüchen der angebotenen Tiere gerecht werden, Verkaufsbehältnisse müssen mindestens in Tischhöhe stehen.

Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln z.B. Sonden sind auf der Börse nicht zulässig.
Bei Tombolas dürfen keine Tiere oder befruchtete Eier als Preis vergeben werden.
Das Beklopfen oder Schütteln von Behältnissen mit Tieren ist nicht zulässig.
Beim Transport von Tieren sind die einschlägigen Bestimmungen der Tierschutztransportverordnung zu beachten. Der Transport der Tiere darf nur in geeigneten Transportmitteln unter zuträglichen Klimabedingungen und mit ausreichendem Sichtschutz erfolgen.
Die Aufbewahrung von Tieren in unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen ist verboten, wenn mit ungünstigen klimatischen Bedingungen zu rechnen ist.

Name und Anschrift des Anbieters sind an gut sichtbarer Stelle unmittelbar am Angebotsplatz anzubringen. Darüber  hinaus sind die Verkaufsbehältnisse in geeigneter Form mit Hinweisschildern zu versehen, aus denen folgende Angaben zu entnehmen sind: 
- Name der Tierart (lateinisch und deutsch) 
- Herkunft
- Haltungsvoraussetzungen und Pflegehinwejse, z.B. Vergesellschaftung, Temperatur, Wasserwerte. 
- Fütterungshinweise
- Adultgrösse
- Schutzstatus nach Artenrecht
- Gegebenenfalls Preis bzw. Tauschwert 
Der Anbieter hat den Käufer bzw. Tauschpartner über Haltungs-, Fütterungs- und Pflegebedingungen der angebotenen Tiere fachkundig zu beraten.
Tieranbieter müssen die Käufer auf eine mögliche Trächtigkeit von Tieren hinweisen.

Die Börsenordnung der Aquarienfreunde 1980 Krumbach e.V. halte ich ein.*

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Lieber Anbieter, 

der Aquarienverein Krumbach appelliert an Ihre Einsicht, ihre Pfleglinge im Rahmen des Transportes und des  Verkaufs im Sinne des Tierschutzes verantwortungsvoll zu behandeln und Überbesetzungen in den Verkaufsbecken zu vermeiden.

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